Übersetzung des PHOENIX-Vertrages ins Deutsche

Day 745, 15:49 Published in Germany Germany by Hargur

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

vor einigen Stunden hat unser Präsident Donnie_Bronco bekannt gegeben, dass eDeutschland in Zukunft teil der Allianz "Phoenix" sein wird.
Im eRepublik Forum müssen nun noch die teilnehmenden Staaten unterschreiben.

Damit all diejenigen Politik- und Militärinteressierten unter meinen Lesern auch genau wissen wie die Allianz aufgebaut ist habe ich mir die Mühe gemacht den Vertrag zu übersetzten.

Ich hoffe, dass die Übersetzung die viele Zeit die ich hineingesteckt habe (ungefähr 2 1/2 Stunden, allerdings auch nicht ganz konzentriert 😛) wert war. Über ein "Vote" würde ich mich sehr freuen. Für eventuelle Übersetzungsfehler übernehme ich keine Verantwortung. Der Text wird an einigen Stellen auch etwas holprig klingen

Hargur


Die verwendeten Begriffe in diesem Dokument:

1. Generalsekretär - ein Mitglied der Allianz, ausgewählt von allen Allianzmitgliedern, der das Amt zu Vertretung der Allianz ausübt er handelt im Namen und Interesse der Allianz.

2. Die strategische Rat - eine Organ der Allianz, bestehend aus den Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten der Allianz (Vertreter - President, Verteidigungsministerium, Finanzministerium des Landes) in Kapitel 1, Absatz 1 dieses Vertrags, dem Generalsekretär , dem Schatzmeister der Allianz und dem Obersten Befehlshaber der Armee der Allianz.

3. Der Allgemeine Rat - eine Organ der Allianz, bestehend aus Vertretern aller Mitglieder, die in Kapitel 1, Absatz 1 erwähnt werden.

4. Der Oberste Befehlshaber der Armee - die führende Person der Armee der Allianz, ausgewählt von dem strategischen Rat.

5. Finanzministerium - ein Gremium, das für die Finanzierung militärischer Operationen des Bündnisses, die Finanzierung der Wiederherstellung der Infrastruktur der Mitglieder der Allianz in dem Fall einer Zerstörung, und für die Bereitstellung von Waffen an die Armee der Allianz verantwortlich ist.

6. Schatzmeister - der Verantwortliche des Finanzministeriums des Bündnisses.

7. Armee - eine militärische Einheit, bestehend aus den ernannten Soldaten aus den Armeen der Allianz-Mitglieder.

8. General Google Document - die Online-Dokumentation, worin Schatzmeister und Supreme Commander berichten und Wahlen abgehalten werden, befindet sich [für Link bitte dem obigen Links ins eRepublik Forum folgen]

Die Parteien die den folgenden Vertrag unterzeichnen, stimmen den Vertragsverbindlichkeiten zu:


Kapitel 1 Die Mitglieder der Allianz (Parteien des Vertrags)

1. Der Vertrag Parteien sin😛

1.1. Die Mitglieder der Allianz

1.1.1. Marco Polo - der Präsident der eBrazil, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates von Brasilien
1.1.2. s33vald - Der Präsident des eEstonia, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates eEstonia
1.1.3. Donnie Bronco - Der Präsident des eGermany, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates eGermany
1.1.4. raszta - Der Präsident des eHungary, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates eHungary
1.1.5. Wonder Forward - der Präsident der eIndonesia, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates eIndonesia
1.1.6. NEC - Der Präsident des eIran, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates eIran
1.1.7. Underteiker - Der Präsident des eLatvia, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates eLatvia
1.1.8. Ignas Grinevicius - Der Präsident des eLithuania, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates eLithuania
1.1.9. Julio de Matos - Der Präsident des ePortugal, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates ePortugal
1.1.10. sasha237 - Der Präsident des eRussia, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates eRussia
1.1.11. Wüste Hamster - Der Präsident des eSerbia, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates eSerbia
1.1.12. Stih - Der Präsident des Eslovenia, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates eslovenia
1.1.13. Omantielvo - Der Präsident des eTurkey, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates eTurkey
1.1.14. Herr Woldy - Der Präsident des VDMA Königreich der Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates EUnited Königreich
1.1.15. ThomasRed - Der Präsident des eNetherlands, Unterzeichnung dieses Vertrages im Namen des Staates eNetherlands
1.2.1. burakkocamis - Generalsekretär
1.2.2. Iain Keers - Schatzmeister
1.2.3. Battalgazi - Oberster Befehlshaber der Armee der Allianz


2. Aufnahme neuer Mitglieder in das Bündnis

2.1. Ein neues Mitglied kann in die Allianz aufgenommen werden, wenn alle Mitglieder der Allianz zustimmen.
2.2. Wenn ein neues Mitglied aufgenommen wird, wird der Name des neuen Mitglieds Kapitel 1 Absatz1 dieses Vertrages hinzugefügt. Alle Parteien der Allianz müssen dann den veränderten Vertrag unterzeichnen.

3. Austritt einer Partei aus dem Bündnis

3.1. Wenn ein Mitgliedstaat beschließt aus der Allianz auszutreten, so müssen sie dies sowohl dem strategischem Rat als auch dem allgemeinen Rats der Allianz schriftlich sieben Tage vor dem voraussichtlichen Austrittsdatum mitteilen.
3.2. Wenn ein Mitgliedstaat sowohl dem strategischen Rat als auch dem allgemeinen Rat eine Austrittsabsicht mitgeteilt hat, so behält der Staat immer noch die hierbeschriebenen Rechte und Pflichten.
3.3. Wenn ein Mitgliedstaat austritt, so wird der Name des scheidenden Mitgliedstaat aus Kapitel 1 Absatz 1 diese Vertrages durch den Generalsekretär entfernt. Alle Parteien müssen dann den geänderten Vertrag unterzeichnen.

Kapitel 2 Kernstrukturen der Allianz

1. Die strategische Rat ist das oberste militärische und politische Gremium des Bündnisses.
2. Der Erweiterte Rat ist das beratende Organ des Bündnisses.
3. Die Allianz-Armee ist die ständig aktive militärische Einheit des Bündnisses, bestehend aus mindestens fünf Elite-Soldaten aus jedem Mitgliedstaat, die in Kapitel 1, Absatz 1 dieses Vertrags genannt sind.
4. Die Schatzkammer der Allianz ist das ausführende Organ, dass die Funktionsfähigkeit der anderen Gremien des Bündnisses gewährleistet.
5. Jeder Mitgliedstaat hat je eine Stimme in der Allianz.

Kapitel 3 Der strategische Rat der Allianz

1. Die strategische Rat besteht aus Vertretern aus jedem Mitgliedstaat, die in Kapitel 1, Absatz 1 dieses Vertrages genannt sind. Wenn der strategische Rat bei einer Abstimmung zu einem Unentschieden kommt so hat der Generalsekretär die entscheidene Stimme.
1.1. Jeder Mitgliedsstaat kann bis zu drei Vertreter stellen.
1.2. Die Vertreter der Länder sind durch den Präsidenten der jeweiligen Mitgliedstaaten ausgewählt.

2. Die strategische Rat befasst sich mit folgenden Fragen:
2.1. Die Genehmigung und Umsetzung der Militärstrategie der Allianz;
2.2. Das Erklären von Kriegen und die Unterzeichnung der Friedensverträge mit den Ländern;
2.3. Die Ernennung und das Entlassen des Oberbefehlshabers des Heeres und der Schatzmeister der Allianz;
2.4. Das Engagement der regulären Streitkräfte der Allianz in militärischen Operationen;
2.5. Andere Fragen, die nicht in das Aufgabengebiet der anderen Gremien fallen.

3. Eine Entscheidung des Strategischen Rates ist gültig, wenn die Mehrheit zustimmt.
3.1. Die Stimmabgabe erfolgt in dem allgemeinen Google-Dokument, sichtbar für alle Mitglieder. Es soll auch sichtbar sein wie die einzelnen Vertreter gewählt haben.
3.2.Eine Seite des Allgemeinen Google-Dokument für die Ausübung der Stimmrechte wird von dem Mitglied der Einleitung der Abstimmung erstellt werden. Der initiierende Partei unterrichtet auch alle Vertreter des strategischen Rat über die Eröffnung der Abstimmung durch jedes mögliche Kommunikationsmittel.
3.3. Die Abstimmung ist nur dann gültig, wenn mehr als die Hälfte der Vertreter des strategischen Rat abstimmen. Im Falle einer Notabstimmung wird die Dauer der Abstimmung vom Generalsekretär festgelegt.

4. Jede gültige Entscheidung des Strategischen Rat muss strikt von allen Mitgliedern der Allianz befolgt werden.


Kapitel 4 Allgemeine Rat der Allianz

1. Der Erweiterte Rat besteht aus Vertretern der Parteien in die in Kapitel 1 Absatz 1 des Vertrages erwähnt sind.

2. Der Allgemeine Rat befasst sich mit folgenden Fragen:

2.1. Die Ernennung und Abberufung des Schatzmeisters der Allianz
2.2. Organisationsstruktur
2.3. Die Entwicklung der Militärstrategie der Allianz.

3. Eine Entscheidung des Rates wird als gültig angesehen, wenn sie von einer Mehrheit der Abgeordneten bei einer Abstimmung genehmigt wird.
3.1. Alle Stimmen werden im allgemeinen Google Dokument stattfinden.
3.2. Eine Seite des Allgemeinen Google-Dokument für die Ausübung der Stimmrechte wird von dem Mitglied der Einleitung der Abstimmung erstellt werden. Der initiierende Partei unterrichtet auch alle Vertreter des allgemeinen Rates über die Eröffnung der Abstimmung durch jedes mögliche Kommunikationsmittel.
3.3. Die Abstimmung ist nur dann zulässig, wenn mehr als die Hälfte der Vertreter des allgemeinen Rates abgestimmt haben. Im Falle einer Notabstimmung wird die Dauer der Abstimmung durch den Generalsekretär festgelegt.

Kapitel 5 Schatz der Allianz


1. Die Schatzkammer der Allianz besteht aus den Allianzfond und den Allianzabteilungen-
1.1. Der Allianzfond wird alle zwei Wochen durch die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Mitglieder finanziert.
1.2. Der Gesamtbetrag der von jedem Mitgliedstaat bezahlt werden muss, wird in dem allgemeinen Google Dokument festgelegt.
1.3. Der Schatzmeister muss die Struktur, die Funktionen und die Zusammensetzung der Abteilungen dem allgemeinen Rat der Allianz sieben Tage nach Amtantritt gewährleisten

2. Der Schatzmeister der Allianz ist der Leiter des Finanzministeriums
2.1. Der Schatzmeister kann Abgeordnete ernennen und seine Verantwortung auf sie bei Bedarf übertragen.

3. Aufgaben des Schatzmeisters:
3.1. Finanzierung der Bedürfnisse der Allianz innerhalb von 24 Stunden eine Entscheidung der strategischen Rat;
3.2. Alle zwei Wochen muss ein Bericht dem allgemeinen Rat über die Tätigkeiten des Finanzministeriums vorgelegt werden. Dem strategischen Rat muss ein solcher Rat drei Tage nach Antragsstellung vorgelegt werden
3.3. Das Eingeben von Informationen jeden Vorganges innerhalb des Finanzministeriums in das allgemeine GoogleDokument innerhalb von 24 Stunden.

4. Wenn der Schatzmeister zurücktritt:
4.1. Der Schatzmeister muss den strategischen Rat sieben Tagen vor seinem Ausscheiden unterrichten.
4.2.Nach der Genehmigung eines neuen Schatzmeisters durch den allgemeinen Rat soll der Schatzmeister alle Zugangsrechte zu der Schatzorganisation die alle in Paragraph 1 von Kapitel 1 gelisteten Fonds enthält übergeben, indem er seine persönlichen Daten mit denen des neuen Schatzmeisters austauscht. Der Vertrag soll dann von allen Mitgliederstaaten unterzeichnet werden. Der neue Schatzmeister soll dann eine neue Organisation gründen in der alle finanziellen Mittel zusammengefasst sind.

5. Wenn der Schatzmeister aus seinem Amt entlassen wir😛
5,1. Der entlassende Schatzminister soll alle Zugangsrechte die die Fonds der Allianz enthält dem General Sekretär übergeben. Der General Sekretär eröffnet dann eine neue Organisation in der die Fonds zusammengefasst werden.
5.2. Nach der Übertragung der Zugriffsrechte auf die Schatzorganisation dient der General Sekretär als Schatzmeister.
5.3. Nach dem Paragraph 5.2 von Kapitel 5 durchgesetzt wurde. Soll der Generalsekretär die in paragraph 4.2 von Kapitel 5 beschrieben Prozedur einleiten.


Kapitel 6 Armee der Allianz

1. Die Armee der Allianz besteht aus den regulären Armeen der Mitgliedsstaaten, die in Kapitel 1 Absatz 1 dieses Vertrags genannt werden.
2. Die Befehlsstruktur und Größe der Einsätze des Bündnisses den regulären Armeen der Mitgliedsstaaten dieses Bündnisses wird in den Allgemeinen Rat mit Zustimmung des Mitgliedstaats, dessen Kräfte eingesetzt werden, entschieden.
3. Der Oberste Befehlhaber ist der Chef der Armee der Allianz.
3.1. Der Oberste Befehlshaber der Armee der Allianz kann Stellvertreter ernennen, und unterrichtet den Erweiterten Rat über alle diese Ernennungen.

4. Die Verpflichtungen des Obersten Befehlshabers der Armee der Allianz sin😛
4.1. Die Umsetzung aller Aufträge aus dem Allgemeinen Rat der Allianz;
4.2. Lösung von Fragen der Durchführung und des Timings, des Rückzuges, der Spaltung der regulären Armeen der Mitgliedsstaaten, die in Kapitel1 Absatz 1 dieses Vertrages genannt werden, von der Armee, wenn dies erforderlich ist, um die Sicherheit des Staates der bedroht wird zu verbessern.
4.3. Vorschläge für eine Militärstrategie für den strategischen Rat machen.
4.4. Berichterstattung über die militärischen Aktionen in dem allgemeinen Google-Dokument oder dem Allgemeinen Rat auf Antrag des Generalsekretärs.

5. Wenn der Oberste Befehlshaber der Armee der Allianz sich für einen Rücktritt entscheidet:
5,1. Der Oberste Befehlshaber der Armee der Allianz muss den allgemeinen Rat sieben Tage vor seinem Ausscheiden informieren.
5.2. Nach der Genehmigung eines neuen Oberbefehlshaber der Armee, muss der ausscheidene Oberbefehlshaber Paragraph 1.5 von Kapitel 1 anpassen in dem er seine persönlichen Daten durch die des neuen Obersten Befehlshaber ersetzt. Alle Parteien müssen den Vertrag dann erneut unterschreiben.

6. Wenn der Oberste Befehlshaber der Allianz abgesetzt wird.
6.1. Der Generalsekretär übernimmt die Aufgaben des Obersten Befehlshabers der Allianz.
6.2. Ist Paragraph 6.1 von Kapitel 6 durchgeführt, so leitet der Generalsekretär das in Paragraph 5.2 von Kapitel 6 beschriebene Verfahren ein.

7. Die Armee der Allianz folgt dem Befehl des Oberbefehlshabers der Armee der Allianz

Kapitel 7 Generalsekretär der Allianz

1. Der Generalsekretär ist ein Mitglied der Allianz. Er wird durch eine Abstimmung aller Mitgliederstaten nach Kapitel 2 Paragraph 5 dieses Vertrages gewählt.
1.1. Die Wahl des Generalsekretärs wird im allgemeinen Google Dokument stattfinden.
1.2.Die Seite im allgemeinen Google Dokumnet für die Abstimmung wird von irgendeinem Mitglied des strategischen Rates vorbereitet. Die Mitglieder des Strategischen Rates und des allgemeinen Rates sollen durch alle möglichen Kommunikationsmittel über den Beginn der Abstimmung informiert werden.
1.1.3. Jedes Mitglied, aus Paragraph 1.1 Kapitel 1 hat das Recht einen eigenen Kandidaten vorzuschlagen.
1.1.4. Das Mitglied, das die Mehrheit der Stimmen bekommen wird der Generalsekretär

2. Der Generalsekretär der Allianz soll:
2.1. Wenn es zu Stimmengleichheit kommt die entscheidene Stimme haben
2.2. Das Ende von Notabstimmungen bestimmen;
2.3. sich an den Aktivitäten der Allianz beteiligen und über aktuelle Angelegenheiten informieren;
2.4. Überwachung der Ausführung von Aufgaben der Schatzkammer, seiner Abteilungen, und des Obersten Befehlshabers;
2.5. Verwalten des allgemeinen Google-Dokument.

3. Wenn der Generalsekretär zurück tritt:
3.1. Der Generalsekretär muss den strategischen Rat eine Woche vor seinem Ausscheiden informieren.
3.2. Nach der Genehmigung eines neuen Generalsekretär der Allianz, ändert der alte Generalsekreäter die Paragraph 1.3 von Kapitel 1 indem er seine persönlichen Daten durch die des Nachfolges ersetzt.

4. Um den Generalsekretär zu entlassen startet der strategische Rat und der allgemeine Rat eine Abstimmung über das Vertrauen in den Generalsekretär.
4.1. Der Oberste Befehlshaber der Armee der Allianz übernimmt die Aufgaben des Generalsekretärs der Allianz.
4.2. Nach Durchführung von Paragraph 4.1. Kapitel 7 leitet der Oberste Befehlshaber den in Paragraph 3.2 von Kapitel 7 beschriebenen Prozess ein.



Kapitel 8 Pflichten der Mitgliedstaaten


1. Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten aus Kapitel 1 Absatz 1 dieses Vertrags enthalten:
1.1. Wenn in diesem Vertrag von einem Mitgliedstaat verletzt wird, wird der Präsident des entsprechenden Mitgliedstaates für eine Woche verbannt oder der Mitgliedstaat wird aufgefordert Gold im Wert von drei Monatsbeiträgen der Armeezahlungen zu überweisen. Danach kann entsprechender Staat von der Allianz ausgeschlossen werden, wenn der allgemeine Rat dafür stimmt.

2.1. Sanktionen die der allgemeine Rat durch eine Abstimmung im allgemeinen GoogleDokument festlget müssen vom Obersten Befehlshaber befolgt werden.
2.2. Der Oberste Befehlshaber kann zeitlich begrenzt oder unbegrenzt gebannt werden wenn er die Entscheidungen des allgemeinen Rates nicht befolgt oder die Pflichten des Vertrages verletzt.

3. Aufgaben der Allianz Schatzmeister
3.1. Sanktionen die der allgemeine Rat durch eine Abstimmung im allgemeinen GoogleDokument festlget müssen vom Schatzmeister befolgt werden.
3.2. Der Schatzmeister kann zeitlich begrenzt oder unbegrenzt gebannt werden wenn er die Entscheidungen des allgemeinen Rates nicht befolgt oder die Pflichten des Vertrages verletzt.


4. Aufgaben des Generalsekretärs
4.1. Sanktionen die der allgemeine Rat durch eine Abstimmung im allgemeinen GoogleDokument festlget müssen vom GeneralSekretär befolgt werden.
4.2. Der Generalsekretär kann zeitlich begrenzt oder unbegrenzt gebannt werden wenn er die Entscheidungen des allgemeinen Rates nicht befolgt oder die Pflichten des Vertrages verletzt.



Kapitel 9 SONSTIGE ERKLÄRUNGEN

1. Im Falle eines Angriffs auf einen der Alliance-Mitglieder sollten alle anderen Mitglieder diesen Staat unterstützen. Falls dies nicht erfolgreich möglich ist, oder sich die Mitglieder gegen eine Unterstützung durch eine Abstimmung des allgemeinen Rates entscheiden, so soll das Bündniss alle Schritte einleiten um die Einheit des angegriffenen Mitgliederstaates wieder herzustellen.
2. Alle Mitglieder führen Regions Swapping durch wenn dies durch den allgemeinen Rat entschieden wird. Der betroffene Mitgliederstaat kommt für alle zerstörten Defencesystems und Krankenhäuser auf.
3. Alle Mitglieder der Allianz sollen alle zwei Wochen das in Paragraph 1.1.1 von Kapitel 5 genannte Geld an das Finanzministerium überweisen.
4. Dieser Vertrag gilt für 3 Monate gültig nach Erlass von Absatz 1.1 des Kapitels 10.
5. Wenn eine der Parteien des Vertrags dauerhaft gesperrt wird oder das Besitztum von den Admins konfisziert wird oder im Falle des Todes einer Vertragspartei so entscheiden die anderen Parteien über die Gültigkeit des Vertrages.
6. Jede einseitige Weigerung gegen die Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind verboten.
7. Wenn irgendein Mitglied dieser Allianz auch Mitglied einer andern Allianz ist beim Unterschreiben dieses Vertrages so muss der allgemeine Rat über eine mögliche Zusammenarbeit mit jener Allianz entscheiden.
8. Nach der Unterzeichnung dieses Vertrags kann jedes Mitglied nur mit Genehmigung des allgemeinen Rates einer anderen Allianz beitreten.

Kapitel 10 Ratifizierung

1. Der Vertrag ist in Kraft:
1.1. Mit Ausnahme der Kapitel 5 und 6, ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung durch den Präsidenten der Mitgliedsstaaten.
1.2. Mit Ausnahme der in Kapitel 5, ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung durch den Präsidenten der Mitgliedstaaten und dem Obersten Befehlshabers der Armee der Allianz
1.3. Ohne Einschränkung ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung durch alle Parteien des Vertrags





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