[MoC] Änderung des NeuFöG beschlossen

Day 1,707, 10:05 Published in Germany Germany by Erste Hilfe



Liebe Mitbürger (m/w)
english version if congress translates the new law...

am heutigen Tage hat der Kongress nach kurzer Debatte eine Neufassung des NeuFöG (NeulingsFörderungsGesetz) beschlossen.
Hier nun der neue Gesetzestext:

§1 Allgemeine Bestimmungen
[1] Jeder edeutsche Bürger, der einen Mentor nachweisen kann, hat mit dem Erreichen von Level 15 bis einschließlich zum Level 26 das Anrecht auf die erste an die jeweiligen Umstände angepasste wirtschaftliche Förderung in Zusammenarbeit mit dem Ministry of Community

[2] Jeder edeutsche Bürger, der einen Mentor nachweisen kann, hat mit dem Erreichen von Level 23 bis einschließlich zum Level 26 das Anrecht auf die zweite an die jeweiligen Umstände angepasste wirtschaftliche Förderung in Zusammenarbeit mit dem Ministry of Community.

[3]Antragsberechtigt ist jeder edeutsche Bürger, dessen Existenz einem Zeitraum von einer Woche entspricht.

[4] Das Ministry of Community kann stichprobenartig den Bürger auffordern, die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder nachzuweisen.


§2 Ablauf der Förderung
[1] Die Unterstützung ist beim Ministry of Community zu beantragen. Der formlose Antrag wird den für die Förderungen zuständigen Mitgliedern des Ministeriums zugesandt.

[2] Die Namen, Level zum Zeitpunkt der Förderung und Profilnummer der Antragsteller sowie der Status des Antrags werden in einer fortlaufenden Liste erfasst.

[3] Das Ministry of Community überprüft den Antrag nach dem Eingehen. Bei Bewilligung der Förderung zahlt das Ministry of Community dem Antragsteller die jeweilige Summe (erste Zahlung: 3000 DEM; zweite Zahlung: 5000 DEM) aus. Die Förderung gilt mit der zweiten Auszahlung als abgeschlossen.


§3 Administrative Bestimmungen
[1] Die maximale Summe, welche das Ministry of Community monatlich für die gesamte Förderung nach §1 und §2 aufwenden darf, beläuft sich auf 200.000 DEM. Wenn Förderungen das Budget überschreiten würden, werden Antragsteller auf eine Warteliste gesetzt, die vorrangig im Folgemonat abgearbeitet wird.

[2] Die Förderungssummen des MoC stammen aus dem Account der Bundesbank. Jeweils 50.000 DEM an Fördergeldern müssen separat von der Bundesbank angefordert werden. Die Liste der Antragsteller können alle Mitglieder der Regierung und auf Anfrage alle Abgeordneten des Kongresses einsehen.

[3] Mindestens vier Mal pro Amtszeit hat das MoC auf die Förderungsmöglichkeiten hinzuweisen. Mindestens einmal pro Amtszeit wird die Anzahl der geförderten Spieler publiziert.

[4] In Einzelfällen kann der Minister of Community entscheiden, einen Antrag abzulehnen. Dies ist dem Antragsteller mit einer Begründung mitzuteilen. Geht der Antragsteller in Widerspruch, so entscheidet der edeutsche Bundestag über die Bewilligung des Antrags.


Wir werden nun die Anträge gemäß der neuen Richtlinien bearbeiten, das sie quasi abwärtskompatibel zum alten Gesetz sind.

Falls Ihr das Gesetz nicht versteht oder doof findet, wendet Euch bitte an den Kongressler Eures Vertrauens. Das MoC ist hier lediglich ausführendes Organ.


herzlichen Gruß
Euer MoC-Team
bernhardms
theobaer
kloppo
Rainshower
giecha


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